Produktnahe Dienstleistungen | MAI GmbH

eCommerce

MAI Spezialisten stehen Ihnen für die Aufbereitung Ihrer individuellen und modularen eCommerce Lösung und für Ihr Daten- und Katalogmanagement zur Verfügung:

  • Bereitstellung und Pflege von eKatalogen
  • MAI Online-Bestell-Center im Internet zur Abwicklung von Standard- 
und kundenindividuellen Einkaufsprozessen
  • Elektronische Bestellabwicklung des MAI Sortiments

Haben Sie Interesse an unseren eCommerce-Lösungen? Nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Fachleuten auf.


Corporate Fashion / Sonderentwicklungen / Veredelung

Die Präsentation der "Corporate Identity" ist heute gängige Praxis zur Außendarstellung. Der einheitliche Auftritt erstreckt sich auch auf die Berufsbekleidung und führt nachweislich zu einer höheren Kunden- und Mitarbeiterbindung. Wir sprechen hier von Corporate Fashion. 
Wir von mai helfen Ihnen gerne bei Entwicklung und Design Ihrer firmeneigenen Bekleidungsmodelle. Genauso gern beraten wir Sie bei der Veredelung von Standardbekleidung mit Firmenlogo oder Namensschildern.

Unsere Applikations-Angebote:

  • Siebdruckembleme: 
preiswerte Variante – besonders für einfarbige Rückenbeschriftungen
  • Drucktransfer: 
Jegliche Logovorlage wird wasch- und bügelfest aufgepatcht (aufgepresst)
  • Stickembleme
: Erstellung eines digitalen Stickprogramms  individueller Vorlage.
 Logos werden entweder aufgenäht oder aufgepatcht und bei 
größeren Aufträgen direkt eingestickt.
  • Computerstickerei
: Gedruckte Logos (auf Kundenwunsch von uns erstellt) werden 
wasch- und bügelfest aufgepatcht (aufgepresst) 
  • Aufnähservice: Jede Version eines vorgefertigten Textillogos kann auch 
aufgenäht werden. 
  • Individuelle Direkteinstickung
: Besonders hochwertige Technik zur Veredelung von Berufsbekleidung.
  • Namensbänder: Auf diesen gewebten und gesäumten Standardbändern werden Namen individuell aufgestickt. Mindestabnahmemenge pro Name: sechs Stück.

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Leiter- / Regalprüfungen

Leitern prüfen

Unsere mai Leiter-Prüfung trägt in erheblichem Maße zur Vermeidung schwerster Arbeitsunfälle bei. Ähnlich wie im Falle von Lagersystemen verpflichtet der Gesetzgeber den Arbeitgeber zu größtmöglicher Sorgfalt. Im Rahmen der Betriebssicherheits-Verordnung (BGV-D 36/GUV V D 36) heißt es in Paragraph 30 (1):  "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Änderungen oder Instandsetzung, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden." 

Unsere mai Fachleute sind im Sinne des Gesetzes ausschließlich "Sachkundige", die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Leitern und Tritte hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik z.B. DIN-Normen, technische Regeln[...] soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten beurteilen können.


Regale prüfen

Unsere mai Regal-Prüfung hat sich bei unseren Kunden längst als wertvolles Instrument zum Arbeitsschutz etabliert: Wer einmal ein vollautomatisiertes Hochregallager gesehen hat, ahnt, welche Gefahren für Mensch und Maschinen von den haushohen, schwerstbeladenen Regalen ausgehen. 
Im Zuge des allgemeinen Trends zur Kosteneinsparung optimieren modernste Computerprogramme die Ausnutzung von Lagereinrichtungen, während gleichzeitig vielfach die Blechdicke der Regale reduziert wird (deren Stabilität angeblich durch eine optimierte Profilierung dennoch  sichergestellt sein soll). Doch bereits geringfügige Beschädigungen haben unter diesen Umständen häufig eine schwerwiegende Verringerung der Tragfähigkeit zur Folge. 

Nicht umsonst legt der Gesetzgeber zum Schutz aller Beschäftigten größten Wert auf jährliche Inspektionen (neue europäische Norm DIN EN 15635, Betriebssicherheitsverordnung). Beide Verordnungen verpflichten Arbeitgeber/Betreiber, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig durch einen Fachmann inspizieren zu lassen. Selbst wenn dies vom Regalhersteller nicht explizit gefordert wird, gelten die  Regelungen der Norm DIN EN 15635:

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens.

Die Inspektion durch unsere mai-Regal-Prüfer erfolgt im laufendem Betrieb. Mittels Sichtkontrollen wird ermittelt, ob u.a. Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung den Vorschriften entsprechen. Anhand eines Inspektionsprotokolls ist der systematische Ablauf vorgeschrieben, dessen Ergebnisse abschließend ebenfalls protokolliert werden. In der Praxis erweist sich dieses Vorgehen nicht nur als effektives Mittel zur Vermeidung folgenschwerer Unfälle. Durch unsere Prüfer frühzeitig erkannte Schäden minimieren zudem vielfach die entstehenden Reparaturkosten.

Einheitliche europäische Inspektionspflicht

Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung: „[+F18...] Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, [...] unverzüglich und sachgerecht [zu beheben].“ In der aktuellen Ausgabe der BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein Mangel vorhanden ist. Auf europäischer Ebene jedoch wurden die fehlenden Erläuterungen für die Schadensbeurteilung bei Regalen über viele Jahre erarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten, Universitäten und mit dem Sachverstand der Regalhersteller aus ganz Europa entstand die Norm DIN EN 15635.

 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). 
Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen 
Norm DIN EN 15635 geregelt.

Prüfpflichtige Regalsysteme:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Nutzen Sie unseren mai-Prüfservice für Regalsysteme und nehmen Sie Kontakt mit unseren Spezialisten auf. 


Absturzsicherung

Abstürze haben bedauerlicherweise bereits aus geringen Höhen häufig dramatische Folgen für die Betroffenen. Entsprechend erübrigt sich die Frage, aus welcher Höhe eine Absturzsicherung erforderlich ist. Unabhängig ob es sich um Dächer, Kran- und Industrieanlagen oder Fassaden handelt, eine professionelle Sicherung ist nicht nur existenz- sondern schlicht lebensentscheidend.  

Unsere mai-Absturzsicherungs-Sachverständigen führen einmal jährlich die gesetzlich geforderte Sicht- und Funktionsprüfungen durch und dokumentieren deren Befunde in den entsprechenden Prüfkarteien. Unser Prüfkatalog umfasst alle Gerätesätze zur Absturzsicherung nach  DIN 14800-17 sowie Auf- und Abseilgerät nach DIN 14800-16. Darüber hinaus prüfen oder beschaffen wir für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter alle Bestandteile der absturzsichernden persönlichen Schutzausrüstung nach BGR 198 bzw. GUV 198 Gefährdungsanalyse für Absturzsicherungen. Nutzen Sie zur Vermeidung von Abstürzen den mai Prüfungs- und Wartungsservice und nehmen Sie Kontakt mit unseren Sachverständigen auf. 

Wir beraten Sie gern!

Sonderentwicklungen

Mit den MAI Sonderentwicklungen bieten wir Ihnen kundenspezifische Beratung mit Zugriff auf Hersteller-Know-How in den Bereichen: PSA – persönliche Schutzausrüstung, Betriebs- und Lagertechnik sowie bei technischen Produkten. Sie möchten sich über unsere Sonderentwicklungen informieren? 
Nehmen Sie hier Kontakt mit unseren Fachleuten auf.